Herzlich Willkommen!
Unsere Leistungen:
Lohnsteuerhilfevereine erbringen Steuerberatung nach dem Steuerberatungsgesetz und dürfen im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten und die Einkommensteuererklärung erstellen. Diese Leistungen können wir erbringen bei Einkünften aus:
- nichtselbständiger Arbeit (unbegrenzt)
- Renten und Pensionen (unbegrenzt)
- Unterhaltsleistungen (unbegrenzt)
Bei Einkünften aus:
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- Veräußerungsgeschäften bis zu Einnahmen in Höhe von 13.000 € bei Einzelveranlagung bzw. 26.000 € bei Zusammenveranlagung.
Außerdem unterstützen wir Sie bei:
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- Kindergeld i.S. des Einkommensteuergesetzes
- Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente)
Weil Lohnsteuerhilfevereine keinen Gewinn erwirtschaften wollen, sind ihre Mitgliedsbeiträge niedrig und richten sich regelmäßig nach der Höhe des Einkommens des Mitglieds. Wer weniger verdient, arbeitslos oder Berufsanfänger ist, zahlt einen geringeren Beitrag.